Corona-Hysterie ohne Beweise Die WHO als Wiederholungstäter

ExpressZeitung, [28.05.20 19:49]
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Komplette Ausgabe Nr. 32 – kostenlos als PDF

Corona-Hysterie ohne Beweise
Die WHO als Wiederholungstäter

Zum freien Verbreiten und zur freien Verwendung!

Wir haben uns mit den wissenschaftlichen Hintergründen des „Coronavirus“ kritisch auseinandergesetzt und damit eine 80-seitige Ausgabe geschaffen, die Sie nun jedem in die Hand drücken können.

Aufgrund der Dringlichkeit, haben wir uns entschieden, Ihnen diese Ausgabe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen sie frei verbreiten und verwenden (z.B. Videos, Artikel, etc.)!

Auch grosse Mengen der Printausgabe bieten wir zum Selbstkostenpreis an. Somit kann jeder in gewohnt kompakter Weise erkennen, dass die drastischen Massnahmen, die unser aller Alltag bestimmen, nicht gerechtfertigt sind und konsequenterweise ein Ende finden müssen.

Je mehr Menschen diese Informationen zur Verfügung stehen, desto grösser die Chance, dass ein Umdenken stattfindet.

Pakete zum Selbstkostenpreis:
https://t.me/ExpressZeitung/4161

#WiederWHOlungstäter

Schachzug auf Schachzug wird langsam immer mehr bewusst

Torsten Mann skizziert ein gewolltes, perfides Spiel möglicher Aufstände wegen Corona-Politik und deren Durchsetzung durch die Polizei:

Auch wenn die Merkel-Junta unser Land inzwischen zu einem Polizeistaat gemacht hat, ist dieser Zustand nach meiner Überzeugung nicht das Ende der aktuellen Entwicklung, sondern lediglich ein Zwischenschritt auf dem Weg in den vorsätzlichen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung.

Infolge der grotesken Corona-Maßnahmen, welche die Beamten von Polizei und Ordnungsamt durchsetzen müssen und die von vielen Bürgern als Schikane empfunden werden, hat sich im Verhältnis zwischen Bürgern und Behören bereits eine spürbare Spannung aufgebaut. Ich bin davon überzeugt, dass diese Spannung von denen, die diese Maßnahmen zu verantworten haben, ausdrücklich beabsichtigt ist, um die öffentliche Ordnung zu untergraben und die «Revolutionäre Situation» zu verschärfen.

Der frühere amerikanische Kommunist Phillip Abbott Luce erklärte die Strategie am Beispiel der Aufhetzung ethnischer Minderheiten in den USA wie folgt:

«Jede Situation, die geeignet ist, das Verhältnis zwischen den Bürgern und der Polizei zu vergiften, ist für die Kommunisten von entscheidender Bedeutung. Sie streben danach, die bestehenden Spannungen zwischen den Menschen in den Schwarzen-Ghettos und den verschiedenen Polizeidienststellen zu verstärken, bis die Bereitschaft zur Gewalt entsteht. Die von den Kommunisten angewandte psychologische Kriegsführung hängt weitgehend von der Wiederholung verschiedener Parolen und einseitiger Interpretation bestimmter Arten von Vorfällen ab. Zum Beispiel nennen die Kommunisten jede Verhaftung durch einen Polizisten (ob schwarz oder weiß) einen Fall von ‹Polizeibrutalität›. Unabhängig vom Grund für die Festnahme oder den Umständen der Verhaftung einer Person werden die Kommunisten behaupten, dass ‹Polizeibrutalität› stattgefunden habe. Diese Anklage wird konsequent wiederholt, um Verwirrung und Hass zu erzeugen. Das offensichtliche Ziel ist, die Schwarzen in dem Glauben aufzuwiegeln, dass alle Polizisten brutal sind und dass keine Verhaftung eines Schwarzen gerechtfertigt ist. Jede Parole, die konsequent und mit genügend Elan wiederholt wird (…), wird bald allgemein akzeptiert. Um einen Zustand der Anarchie voranzutreiben und um die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen in die Polizei zu zerstören, nutzen die Kommunisten die Anklage der ‹Polizeibrutalität›, um die Wut und den Ärger der Menschen zu erregen.» (Quelle: Road to Revolution S.41f)

Wenn sich das Volk gegen die gegenwärtige Willkür erhebt – und das wird meines Erachtens früher oder später mit Sicherheit geschehen – dann wird hierzulande eine graduelle Anarchie ausbrechen, dann droht Deutschland wenigstens in Teilen zum Failed State zu werden, was wiederum die Voraussetzungen für die mögliche Intervention einer ausländischen Ordnungsmacht schafft – zur «Normalisierung» der Situation à la Breschnew.

Vielleicht helfen ja schon bald rotchinesische Truppen mit UNO-Mandat bei der Durchsetzung der offenbar geplanten Zwangsimpfung? In Serbien gehen serbische und chinesische Polizisten immerhin schon gemeinsam auf Streife. In Italien helfen russische Militärärzte bereits bei der Behandlung von COVID-19-Patienten.

@ExpressZeitung (tm/jg)

Verfassungsgericht kippt Bußgeld für Verstoß gegen Abstandsregeln

Von Ingo Salmen, Der Tagesspiegel vom 26. Mai 2020

Verfassungsgericht kippt Bußgeld für Verstoß gegen Abstandsregeln

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Gleiches gilt für das Gebot, die physischen sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es handelt sich dabei um die in Paragraf 1 niedergelegten Grundregeln für das öffentliche Leben, die auch in weitere Bereiche der Verordnung hineinwirken.

Ein Berliner Rechtsanwalt, der auch schon Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung eingelegt hat, hat die Entscheidung erwirkt. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm teilweise recht. Die Bußgeldvorschrift der Verordnung ist nun in diesen beiden Punkten außer Kraft gesetzt, bis ein Urteil zur Verfassungsbeschwerde ergeht, höchstens jedoch für sechs Monate.

Die Abstandsregeln selbst werden vom Gericht nicht beanstandet, sondern die Folgen der unbestimmten Rechtsbegriffe „physisch soziale Kontakte“, „absolut nötiges Minimum“ und „soweit die Umstände dies zulassen“ in der Grundregel des Paragrafen 1. „Die Vorschrift versetzt die Bürgerinnen und Bürger nicht in ausreichender Weise in die Lage, zu erkennen, welche Handlung oder Unterlassung bußgeldbewehrt ist“, heißt es im Urteil. „Diese mangelnde Erkenntnismöglichkeit kann gerade rechtstreue Bürgerinnen und Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.“
 
Das Gericht fordert also, dass die Regelung Handlungssicherheit ermöglichen muss. Eine Bußgeldandrohung von bis zu 25.000 Euro entfalte nämlich „zusätzliche abschreckende Wirkung“, auch wenn „ohne Verfolgungsdruck“ die Bürger dazu neigen könnten, sich nicht mehr an die Abstandsregeln zu halten – mit steigenden Infektionszahlen als Folge, wie das Gericht zugesteht. Es erinnert den Senat jedoch daran, dass dem Senat Zweifel an der Bestimmtheit seiner Regelungen schon aus früheren Entscheidungen bekannt sind, und zeigt ihm zugleich auf, wie sich die Verordnung ändern ließe: Er könne „dieser Gefahr hier sehr kurzfristig begegnen, indem er eine Bußgeldvorschrift erlässt, welche diese Zweifel beseitigt und den Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Orientierung über die Sanktionierung von Verstößen bietet“.