Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt

Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft

Das ging so:
Schritt 1: Mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich. (Wobei Großbritannien und Polen die Charta der Grundrechte der EU nicht umgesetzt haben!)
Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Allerdings gelten auch die Erläuterungen dazu.
Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zu Artikel 2 der Grundrechtecharta der EU steht:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“

Im Video Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider

Regierung und als Vorstand Merkel alles Volksverräter

 

Die Lügenpresse wird wieder behaupten, in Stuttgart hätten „Rechte“ randaliert.

Ein Mob aus antifaschistisch-demokratischen Gewalttätern, BLM-Demonstranten und Migranten hat in der vergangenen Nacht bürgerkriegsähnliche Szenen in Stuttgart hervorgerufen. Der Gewalttätermob legte ganze Straßenzüge in Schutt und Asche.

Quelle: t.me/nachrichtenportal

Renate Künast von der Partei: Bündnis 90/Die Grünen fordert das die Antifa Unterstützung vom Staat bekommt. Wie Geisteskrank sind die Politiker, jeder Politiker der in der Regierung sitzt und das System nicht mehr unterstützen will, fordere ich auf aus den Parteien; CDU, CSU, Grüne, SPD und die FDP mit sofortiger Wirkung das Amt niederzulegen, sowie aus der Partei aus zutreten damit Neuwahlen stattfinden können.