Die „Qualitäts Medien“ berichten von Partyszene

Was hier passiert ist ein schwerer Fall von Zerstörung und Plünderung. Im Paragraph § 125 a StGB Abs. 1 steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren dafür.
Wer hier von Partyszene und nicht von Terror spricht verharmlost diese Straftaten und man muss sich fragen warum dieses Klientel von den „Qualitäts Medien“ und der Bundesregierung geschützt wird.