Quelle: GD-TV Schwäbisch Gmünd
Quelle: GD-TV Schwäbisch Gmünd
Quelle: Sabine De Farfalla
Quelle: GD-TV Schwäbisch Gmünd
Quelle: Neverforgetniki
Quelle: EvaHermanOffiziell
Quelle: klagemauerTV
Was hier passiert ist ein schwerer Fall von Zerstörung und Plünderung. Im Paragraph § 125 a StGB Abs. 1 steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren dafür.
Wer hier von Partyszene und nicht von Terror spricht verharmlost diese Straftaten und man muss sich fragen warum dieses Klientel von den „Qualitäts Medien“ und der Bundesregierung geschützt wird.