Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung.
Nach eineinhalb Jahren der Pandemie stehen in den kommenden Wochen und Monaten Hauptsache-Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen an. Am Montag zum Beispiel bekam ein Kläger aus Bayern, der sich gegen die im März 2020 von der Staatsregierung in München erlassene Ausgangsbeschränkung gewehrt hatte, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugestellt.