Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft
Das ging so:
Schritt 1: Mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich. (Wobei Großbritannien und Polen die Charta der Grundrechte der EU nicht umgesetzt haben!)
Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Allerdings gelten auch die Erläuterungen dazu.
Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zu Artikel 2 der Grundrechtecharta der EU steht:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“
Im Video Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider